Energiekennwerte in Anzeigen

Ab 1. Mai 2015 ist es soweit: Die EnEV 2014 sieht es als Ordnungswidrigkeit an wenn in Immobilienanzeigen in kommerziellen Medien nicht die geforderten Energiekennwerte erscheinen. Bis zu 15.000 Euro Bußgeld drohen denjenigen, die diese Pflicht vorsätzlich oder leichtfertig nicht erfüllen.

Quelle: EnEV-online, EnEV-Newsletter vom 08.04.2015