BEG: Was bedeutet der Stopp bei der KfW-Förderung?

Der überraschend verfügte Antrags- und Förder-Stopp für einen großen Teil der Bundesförderung für effiziente Gebäude (BEG) stellt Architekturbüros und Bauherren vor erhebliche Probleme. Hier erfahren Sie alles zum aktuellen Stand.

Von Eva Kafke

Die Bundesförderung für effiziente Gebäude umfasst Kredit- und Zuschussprogramme für den Neubau und die Sanierung zum KfW-Effizienzhaus (BEG WG) sowie für einzelne energetische Maßnahmen (BEG EM) in bestehenden Gebäuden. Nicht alle Programmteile sind vom Förder-Stopp betroffen.

Was genau wurde gestoppt?

Seit 24. Januar 2022 können keine neuen Anträge für sämtliche KfW-Programme in der Bundesförderung für effiziente Gebäude mehr gestellt werden. Vorläufig gestoppt sind sowohl Förderkredite und Zuschüsse für Neubauten und Sanierungen zum Effizienzhausstandard (Kredit 261 und Zuschuss 461) als auch Förderkredite für Einzelmaßnahmen im Bestand (Kredit 262). Bei den Effizienzhäusern sind jeweils alle Standards betroffen.

Endgültig eingestellt wurde die EH55-Neubauförderung. Das Förderende wurde vom ursprünglich vorgesehenen 31. Januar 2022 auf den 24. Januar 2022 vorgezogen.

Die Bundesarchitektenkammer kritisiert den abrupten Stopp der Förderungen: „Für viele Architekturbüros bedeutet diese ,Vollbremsung‘ bei der Gebäudeförderung immense finanzielle Verluste, denn sie waren in den letzten Wochen mit Projektplanungen und Förderanträgen beschäftigt.“

Warum wurden die Programme gestoppt?

Im November war das Auslaufen der EH-55-Neubauförderung zu Ende Januar 2022 angekündigt worden. Das hat in den vergangenen Wochen zu einer enormen Antragsflut geführt: Zwischen November 2021 und 24. Januar waren bei der KfW Anträge in Höhe von mehr als 20 Milliarden Euro Fördervolumen eingegangen. Die im Rahmen der vorläufigen Haushaltsführung für die Bundesförderung effiziente Gebäude der KfW zur Verfügung stehenden Mittel in Höhe von 5 Milliarden Euro sind danach bereits ausgeschöpft.

Der Löwenanteil der Anträge entfiel in den vergangenen Monaten auf die Programme Effizienzhaus 55, ein weiterer großer Teil auf das Programm Effizienzhaus 40. Ähnlich sah es im vergangenen Jahr aus: 2021 gingen mit 6 Milliarden Euro rund ein Drittel der für Gebäudeeffizienzförderung verfügbaren Mittel in den EH55-Neubaustandard, der jedoch bei Neubauten inzwischen weitgehend üblich ist. Das Ministerium sieht darin eine erhebliche Fehlsteuerung und Überförderung.

Erklärtes Ziel der Ampelkoalition ist hingegen, die Energieeffizienz nicht nur beim Neubau, sondern auch im Gebäudebestand möglichst schnell zu verbessern. Dort werden erheblich höhere CO2-Einsparungen je Fördereuro erreicht.

Was geschieht mit gestellten Anträgen, die noch nicht zugesagt wurden?

Dazu gibt es aktuell keine verbindliche Auskunft. Die KfW und das zuständige Bundesministerium für Wirtschaft und Klimaschutz (BMWK) haben angekündigt, zeitnah darüber und über mögliche alternative Förderangebote zu informieren. Betroffene finden aktuelle Informationen am schnellsten auf der Website der KfW und der Website des BMWK.

Gibt es Lösungen für baureife Projekte?

Aktuell wird geprüft, ob Bauherren bei baureifen Projekten Mittel aus einem anderen Fördertopf der KfW erhalten können. Auch etwaige Härtefälle sollen so abgefedert werden.

Wie geht es weiter?

Bei Bestandsimmobilien ist vor allem Geduld gefragt. Nach Angaben aus dem Ministerium wird die Förderung für energieeffiziente Sanierungen wieder aufgenommen werden, sobald entsprechende Haushaltsmittel bereitgestellt sind.

Bei der Neubauförderung sieht es anders aus. Nach dem Ende der EH55-Förderung geht es hier noch um die Zukunft von Neubauten nach dem Standard Effizienzhaus 40. Darüber soll „vor dem Hintergrund der zur Verfügung stehenden Mittel im Energie- und Klimafonds und der Bedarfe anderer Programme“ entschieden werden, so das Ministerium. Die neue Bundesregierung hat bereits eine grundlegende Reform der Förderung angekündigt, die für diesen Bereich relevant werden dürfte.

Welche Fördermöglichkeiten gibt es aktuell noch für energieeffiziente Gebäude?

Vom Förderstopp nicht betroffen sind:

Quelle: DAB, dabonline vom 26.01.2022, Eva Kafka