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	<title>Dipl.-Ing. Architekt Stephan Wirdeier</title>
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	<title>Dipl.-Ing. Architekt Stephan Wirdeier</title>
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		<title>Die fünf häufigsten Irrtümer beim Dämmen</title>
		<link>https://www.architekt-wirdeier.de/die-fuenf-haeufigsten-irrtuemer-beim-daemmen/</link>
		
		<dc:creator><![CDATA[Stephan Wirdeier]]></dc:creator>
		<pubDate>Tue, 25 Jul 2023 07:12:59 +0000</pubDate>
				<category><![CDATA[Allgemein]]></category>
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					<description><![CDATA[<p>Wenn die Gebäudedämmung immer noch vernachlässigt wird, so liegt das auch an den irrigen Vorstellungen, die viele Hauseigentümer von ihr haben. Die Verbraucherzentrale NRW listet die Top Five dieser Mythen auf. &#160;&#160; Energiekosten senken und zusätzlich das Klima schützen, das geht mit einer guten Gebäudedämmung. Zudem ist eine Dämmung meist die Basis für den Einsatz moderner&#8230;&#160;<a href="https://www.architekt-wirdeier.de/die-fuenf-haeufigsten-irrtuemer-beim-daemmen/" rel="bookmark">Weiterlesen &#187;<span class="screen-reader-text">Die fünf häufigsten Irrtümer beim Dämmen</span></a></p>
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<p>Wenn die Gebäudedämmung immer noch vernachlässigt wird, so liegt das auch an den irrigen Vorstellungen, die viele Hauseigentümer von ihr haben. Die Verbraucherzentrale NRW listet die Top Five dieser Mythen auf. &nbsp;&nbsp;</p>



<p>Energiekosten senken und zusätzlich das Klima schützen, das geht mit einer guten <a href="https://www.geb-info.de/node/187319">Gebäudedämmung</a>. Zudem ist eine Dämmung meist die Basis für den Einsatz moderner Heizsysteme, oft in Kombination mit selbst produzierter Photovoltaik-Energie. „Wichtig ist zu wissen, dass sich die Dämmung von Dach oder Wand <a href="https://www.verbraucherzentrale.nrw/node/39851" target="_blank" rel="noreferrer noopener">fast immer </a><a href="https://www.verbraucherzentrale.nrw/node/39851">lohnt</a>, in der Regel günstiger als eine neue Heizung ist und viel CO<sub>2</sub> einspart“, sagt Christian Handwerk, Energieexperte von der Verbraucherzentrale NRW. „Wir raten Verbraucher:innen daher, vor energetischen Investitionen am Haus zu prüfen, in welcher Reihenfolge Energieeffizienz-Maßnahmen sinnvoll sind. Die Gebäudedämmung steht dabei meist an erster Stelle.“ Allerdings kursieren zur Gebäudedämmung viele Falschinformationen und Vorurteile, die sich hartnäckig halten. Doch was sind die gängigsten Dämm-Irrtümer?</p>



<h2 class="wp-block-heading"><strong>Irrtum 1: Dämmung ist zu teuer und rechnet sich finanziell kaum</strong></h2>



<p>Die klassische Dämmung der Außenwände ist oft günstiger als eine neue Heizung, auch unter Berücksichtigung üblicher Förderzuschüsse. Vor allem spart die Gebäudedämmung viel Energie. Eine gedämmte Außenwand lässt beispielsweise nur noch zehn bis 15 Prozent der ursprünglichen Energiemenge durch. In den meisten Fällen rechnet sich die Investition in die Gebäudedämmung nach weniger als 15 Jahren. Sanierte Wände haben zudem eine lange Lebensdauer von mehr als 40 Jahren. So lässt sich langfristig Geld sparen. Ähnlich sieht es bei der Dämmung eines Daches aus. Diese amortisiert sich zwar nicht ganz so schnell wie eine Fassadendämmung, zahlt sich aber langfristig ebenso aus. Weiterer Vorteil: Mit der energetischen Aufwertung von Dach oder Fassade steigt der Wert der Immobilie.&nbsp; Diese Wertsteigerung fällt zwar je nach Wohnlage unterschiedlich aus, verbessert aber die positive Bilanz einer Außendämmung noch weiter.</p>



<h3 class="wp-block-heading"><strong>Irrtum 2: Dämmmaterial ist Sondermüll</strong></h3>



<p>Diese Aussage entspricht nicht mehr den Tatsachen. Die heute häufig verwendeten Hartschaumplatten aus Polystyrol sind EPS (expandiertes Polystyrol) und XPS (extrudierter Polystyrol-Hartschaum). In früheren Jahren enthielten Dämmplatten aus EPS und XPS ein als gefährlich geltendes Flammschutzmittel. Darum müssen entsprechende Dämmstoffe, die vor 2016 verbaut wurden, heute getrennt entsorgt werden. Dämmstoffe dieser Art dürfen aber seit 2016 in Deutschland nicht mehr verkauft oder verbaut werden. Die zahlreichen anderen Dämmstoffe, beispielsweise Mineralwolle oder Naturdämmstoffe, sind von der Sondermüll-Diskussion ohnehin nicht betroffen.</p>



<h3 class="wp-block-heading"><strong>Irrtum 3: Dämmstoffe aus Glaswolle sind gesundheitsschädlich</strong></h3>



<p>Auch die Meinung, dass Mineralwolle in der speziellen Ausführung Glaswolle, krebserregend sei, fällt in die Kategorie veraltetes Wissen. Ähnlich wie beim Thema „Sondermüll“ ist dies schon seit vielen Jahren nicht mehr richtig, da die Beschaffenheit des Dämmstoffs geändert wurde. Seit 2005 wird keine Glas- oder Steinwolle mehr in Deutschland verkauft, die krebserregend wäre. Heute haben die Fasern des Materials eine andere Beschaffenheit, wodurch diese Dämmwolle als unkritisch angesehen werden kann. Gleichwohl kann sie die menschliche Haut bei Berührung reizen. Bei der Verarbeitung ist es daher ratsam, Handschuhe zu tragen. Ein gesundheitliches Risiko besteht deshalb aber nicht.</p>



<h3 class="wp-block-heading"><strong>Irrtum 4: Dämmung erhöht das Brandrisiko</strong></h3>



<p>Dieser Irrtum bezieht sich im Wesentlichen auf Hartschaumplatten aus EPS, den häufigsten Dämmstoff im Gebäudebereich. Fachauswertungen und Statistiken zeigen, dass Fassadendämmungen mit EPS äußerst selten Einfluss auf den Brandverlauf haben. Die seltenen Fälle resultieren zudem oft aus einem unsachgemäßen Zustand des gesamten Wärmedämmverbundsystems (WDVS). Der Aufbau des WDVS besteht aus dem Dämmstoff, der Befestigung (geklebt/gedübelt oder Schienensystem) und den Putzschichten. Das höchste Brandrisiko im Wohngebäudebereich weist statistisch der Küchenbereich auf.</p>



<h3 class="wp-block-heading"><strong>Irrtum 5: Wärmedämmung führt zu Schimmel</strong></h3>



<p>Es ist ein verbreiteter Irrtum, dass Bauteile wie Wände oder Decken nach einer Dämmung zu dicht sind und damit eine Feuchteregulierung nicht mehr stattfinden kann. Die meisten Dämmstoffe sind dazu nicht dicht genug, wie etwa die häufig verbauten EPS-Hartschaumplatten. Ein Fehler bei der Ausführung kann aber sein, Dämmung von außen, also der kalten Seite, zu stark abzudichten, etwa mit einem falsch gewählten Außenputz. Eine korrekt ausgeführte Gebäudedämmung durch einen Fachbetrieb verringert letztendlich immer das Risiko von Schimmelbildung. </p>



<p>Quelle: <a href="https://www.verbraucherzentrale.nrw/" target="_blank" rel="noreferrer noopener">Verbraucherzentrale NRW</a>, 24.07.2023</p>
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		<title>Klimafreundlich Heizen: Auf H2 warten lohnt nicht</title>
		<link>https://www.architekt-wirdeier.de/klimafreundlich-heizen-auf-h2-warten-lohnt-nicht/</link>
		
		<dc:creator><![CDATA[Stephan Wirdeier]]></dc:creator>
		<pubDate>Wed, 19 Jul 2023 13:10:17 +0000</pubDate>
				<category><![CDATA[Allgemein]]></category>
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					<description><![CDATA[<p>Wasserstoff als Ersatzbrennstoff für aktuell mit Erdgas betriebene Heizungen wird noch lange äußerst knapp und teuer sein. Darauf weist Zukunft Altbau hin. Zur Beheizung von Gebäuden soll künftig Wasserstoff eingesetzt werden können. Nach den Plänen der Bundesregierung wird ab dem kommenden Jahr die Installation neuer Gasheizungen eingeschränkt. Ausnahmen sind jedoch für Anlagen geplant, die mit&#8230;&#160;<a href="https://www.architekt-wirdeier.de/klimafreundlich-heizen-auf-h2-warten-lohnt-nicht/" rel="bookmark">Weiterlesen &#187;<span class="screen-reader-text">Klimafreundlich Heizen: Auf H2 warten lohnt nicht</span></a></p>
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<p>Wasserstoff als Ersatzbrennstoff für aktuell mit Erdgas betriebene Heizungen wird noch lange äußerst knapp und teuer sein. Darauf weist Zukunft Altbau hin.</p>



<p>Zur Beheizung von Gebäuden soll künftig Wasserstoff eingesetzt werden können. Nach den Plänen der Bundesregierung wird ab dem kommenden Jahr die Installation neuer Gasheizungen eingeschränkt. Ausnahmen sind jedoch für Anlagen geplant, die mit Biomethan oder mit klimaneutralem Wasserstoff&nbsp;<a href="https://www.geb-info.de/node/187322">heizen</a>. „Doch grünen Wasserstoff gibt es aktuell praktisch nicht und künftig wird vor allem die Industrie enorme Mengen davon verbrauchen, um klimaneutral zu werden“, sagt&nbsp;Martin Pehnt vom Institut für Energie- und Umweltforschung. Für den Gebäudesektor werden ihm zufolge voraussichtlich keine relevanten Mengen zur Verfügung stehen. Und sie werden relativ teuer sein. Hinzu kommen die Kosten für die Umrüstung sogenannter&nbsp;<a href="https://www.geb-info.de/gebaeudeenergiegesetz-geg/deutsche-umwelthilfe-warnt-vor-h2-ready-heiztechnik">H<sub>2</sub>-Ready-Heizungen</a>&nbsp;für die Verbrennung von reinem Wasserstoff. Aktuell ist dies in der Breite noch gar nicht möglich, entsprechende Geräte werden noch entwickelt.</p>



<h2 class="wp-block-heading">Umbau der Gasnetze erforderlich</h2>



<p>Die Gasnetze in Deutschland müssen zudem erst auf Wasserstoff umgerüstet werden. Technisch ist das möglich. Die logistische Herausforderung und die Kosten sind jedoch groß: „Wenn an einem bestimmten Tag von Erdgas auf Wasserstoff oder zuerst auf eine Mischung umgestellt wird, müssen alle Leitungen und alle angeschlossenen Haushalte mit ihren Geräten bereit sein, Wasserstoff zu transportieren und zu nutzen“, erläutert Frank Hettler von Zukunft Altbau. Daher würden viele Expertinnen und Experten davon ausgehen, dass die Umstellung der für die Haushalte relevanten Verteilnetze kaum umsetzbar sein werde und lediglich wenige Heizungen, die an Knotenpunkten des künftigen Wasserstoffnetzes liegen, darüber versorgt werden könnten.</p>



<h2 class="wp-block-heading">Erdgas wird teurer</h2>



<p>Bis dahin sind die Eigentümerinnen und Eigentümer auf Erdgas angewiesen, dessen Preis steigt. Die Gaspreisbremse läuft Ende April 2024 aus. „Danach werden die Kosten nicht mehr so niedrig wie sein vor der Gaskrise“, sagt Hettler. Dass es zu weiteren finanziellen Unterstützungen komme, sei nicht geplant. Ab 2024 erhöht sich zudem die deutsche CO<sub>2</sub>-Bepreisung. Bei Erdgas steigen die Kosten von 0,65 Cent pro Kilowattstunde auf 0,76 Cent. 2025 werden die Kosten dann bei rund 0,98 Cent pro Kilowattstunde liegen. Danach soll es jährlich teurer werden, um die Klimafolgekosten des Gasverbrauchs preislich nach und nach zumindest etwas mehr abzubilden. Durch die künftig abnehmenden Nutzerzahlen der Erdgasnetze steigen zudem die Netzkosten für die verbleibenden Verbraucherinnen und Verbraucher. Der Einbau einer Gasheizung oder eine längere Nutzung der alten lohnt sich aufgrund der teuren Betriebskosten in den nächsten Jahrzehnten daher nicht mehr.</p>



<h2 class="wp-block-heading">Mit Wasserstoff lässt sich nicht effizient genug heizen</h2>



<p>Als weiteres Argument gegen die Nutzung von Wasserstoff in dezentralen Gasbrennwertheizungen nennt Hettler die mangelnde Effizienz: „Der Einsatz von Wasserstoff erfordert ein Vielfaches an grünem Strom im Vergleich zu einer elektrisch angetriebenen Wärmepumpe.“ Als Faustregel gelte: Wärmepumpen machen aus einer Kilowattstunde Strom rund drei Kilowattstunden Wärme, die Wasserstoff-Gasheizung aus zwei Kilowattstunden Strom aufgrund der Umwandlungsverluste nur eine Kilowattstunde Wärm. Um eine Kilowattstunde Wärme aus Wasserstoff zu erzeugen, müssen also rund sechsmal mehr Windenergie- und Photovoltaikanlagen errichtet werden, als wenn der Strom direkt eine Wärmepumpe antreibt. „Volkswirtschaftlich ist das ein Unding“, urteilt Hettler. Sein Fazit lautet: Klimaneutraler Wasserstoff ist für die Energiewende eminent wichtig. Beim Beheizen von Gebäuden wird das Gas jedoch praktisch keine Rolle spielen. </p>



<p>Quelle: <a href="https://www.zukunftaltbau.de/fachleute" target="_blank" rel="noreferrer noopener">Zukunft Altbau</a> / jb, (11.07.2023, veröffentlicht im &#8222;Gebäude Energieberater&#8220;)</p>
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		<title>Energieeffizienz: Neue BEG-Sanierungsförderung</title>
		<link>https://www.architekt-wirdeier.de/energieeffizienz-neue-beg-sanierungsfoerderung/</link>
		
		<dc:creator><![CDATA[Stephan Wirdeier]]></dc:creator>
		<pubDate>Thu, 05 Jan 2023 10:22:34 +0000</pubDate>
				<category><![CDATA[Allgemein]]></category>
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					<description><![CDATA[<p>Die reformierte Sanierungsförderung der BEG enthält zahlreiche Änderungen: bei den Fördersätzen je nach Stufe und Klasse, für erneuerbare Energien, Biomasseanlagen oder Wärmepumpen. Auch Brennstoffzellen werden jetzt gefördert. Mit dem Jahreswechsel ist die zweite Reformstufe der Bundesförderung für effiziente Gebäude (BEG) in Kraft getreten. Sie beinhaltet zahlreiche Änderungen vor allem für die&#160;Sanierung.&#160;Die Neubauförderung wird als viertes&#8230;&#160;<a href="https://www.architekt-wirdeier.de/energieeffizienz-neue-beg-sanierungsfoerderung/" rel="bookmark">Weiterlesen &#187;<span class="screen-reader-text">Energieeffizienz: Neue BEG-Sanierungsförderung</span></a></p>
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										<content:encoded><![CDATA[
<p>Die reformierte Sanierungsförderung der BEG enthält zahlreiche Änderungen: bei den Fördersätzen je nach Stufe und Klasse, für erneuerbare Energien, Biomasseanlagen oder Wärmepumpen. Auch Brennstoffzellen werden jetzt gefördert.</p>



<p>Mit dem Jahreswechsel ist die zweite Reformstufe der Bundesförderung für effiziente Gebäude (BEG) in Kraft getreten. Sie beinhaltet zahlreiche Änderungen vor allem für die&nbsp;<strong>Sanierung.</strong>&nbsp;Die Neubauförderung wird als viertes Teilprogramm ausgegliedert und ab März 2023 in einer eigenen Richtlinie geregelt.</p>



<p>Im Zuge der BEG-Reform wurden die Förderrichtlinien für alle drei Teilprogramme – Wohngebäude, Nichtwohngebäude und Einzelmaßnahmen – umfassend überarbeitet. Architekten, Bauherren und Energieberater müssen sich nun mit neuen Boni, veränderten Fördersätzen und neuen Förderinhalten vertraut machen. Für alle Programmteile gilt: Antragsberechtigt sind künftig nicht nur Eigentümer, Pächter und Mieter, sondern alle Investoren.</p>



<hr class="wp-block-separator has-alpha-channel-opacity"/>



<h2 class="wp-block-heading">1. Effizienzhäuser / Effizienzgebäude (BEG WG, BEG NWG)</h2>



<p>Bei der KfW-Kreditförderung für die Sanierung zum Effizienzhaus oder Effizienzgebäude bleibt die im Sommer 2022 eingeführte Struktur aus Stufen, Klassen und Boni erhalten.</p>



<p>Die&nbsp;<strong>Standardförderung</strong>&nbsp;setzt sich aus einem nach der EH/EG-Stufe gestaffelten Tilgungszuschuss und einem maximalen Zinsvorteil in Höhe von 15 Prozent zusammen. Förderfähig sind die Stufen Denkmal, EH 85 (nur Wohngebäude), EH/EG 70, EH/EG 55 und EH/EG 40.</p>



<p>Die&nbsp;<strong>EE-Klasse</strong>&nbsp;(Erneuerbare Energien) gibt es weiterhin, jedoch mit diversen neuen Bedingungen:</p>



<ul class="wp-block-list"><li>Der Einbau einer Lüftungsanlage mit Wärmerückgewinnung ist Pflicht, außer beim Denkmalschutz-Standard und bei Nichtwohngebäuden für niedrig beheizte Zonen und einzelne Nutzungsprofile.</li><li>Der geforderte Deckungsanteil aus erneuerbaren Energien oder unvermeidbarer Abwärme beträgt nun 65 Prozent (bislang: 55 Prozent).</li><li>Anders als bislang darf die Verfeuerung von Biogas oder Biomethan dabei nicht mehr angerechnet werden.</li><li>Hingegen ist die Anrechnung von Wärmerückgewinnung aus einer Lüftungsanlage, die Nutzung von grünem Wasserstoff oder Biomethan mittels Brennstoffzellen erlaubt.</li><li>Beim Neu-Anschluss an ein Wärmenetz darf ein pauschaler EE-Anteil von 65 Prozent angesetzt werden; bei einem bestehenden Anschluss kann die EE-Klasse nicht beantragt werden</li></ul>



<p>Die&nbsp;<strong>NH-Klasse</strong>&nbsp;kann nun auch bei der Sanierung von Wohngebäuden genutzt werden. Voraussetzung ist ein entsprechendes registriertes Bewertungssystem für das&nbsp;<a href="https://www.dabonline.de/2022/06/09/qng-qualitaetssiegel-nachhaltiges-gebaeude-eh40nh-beg-kfw-foerderung/">Qualitätssiegel Nachhaltiges Gebäude (QNG).</a></p>



<p>Bei einer Sanierung zur EE-Klasse oder zur NH-Klasse erhöht sich die Standardförderung um 5 Prozentpunkte. Die beiden Förderklassen sind nicht kumulierbar.</p>



<p>Der im Sommer neu geschaffene Bonus für die Sanierung von „Worst Performing Buildings“ (<strong>WPB-Bonus</strong>), also energetisch besonders veralteter Gebäude, wird ausgeweitet. Er ist nicht nur für die EH/EG-Stufen 55 und 40, sondern jetzt auch für die Stufe 70 EE erhältlich und wird außerdem auf 10 Prozentpunkte verdoppelt.</p>



<p>Neu ist in der Kategorie Wohngebäude ein Bonus für die serielle Sanierung (<strong>SerSan-Bonus</strong>) mit vorgefertigten Dach- und/oder Fassadenelementen. Er beträgt 15 Prozentpunkte und wird nur bei der Sanierung zur Stufe 55 oder besser gewährt.</p>



<p>Der WPB- und der SerSan-Bonus dürfen kumuliert werden, sind dann jedoch auf 20 Prozentpunkte gedeckelt.</p>



<figure class="wp-block-image"><img decoding="async" src="https://www.dabonline.de/wp-content/uploads/2022/12/BEG_sanierungsfoederung_tabelle1.jpg" alt="Tabelle Bedingungen Sanierungsförderung" class="wp-image-97436"/></figure>



<p><strong>Achtung:</strong>&nbsp;Aus technischen Gründen kann eine (gewerbliche) Bestätigung für die Beantragung des WPB-Bonus für die Stufe 70 EE und des SerSan-Bonus erst ab 23.02.2023 erfolgen. Wird ein Vorhaben vor diesem Zeitpunkt begonnen, so muss das auf dem aktualisiertem KfW-Formular „Nachweis eines Beratungsgesprächs“ (Version 01/2023) dokumentiert werden.</p>



<h3 class="wp-block-heading">Für die Förderung in allen Effizienzhaus-Stufen gibt es außerdem folgende Änderungen:</h3>



<ul class="wp-block-list"><li>Der Effizienzhaus-Nachweis für Wohngebäude darf nicht mehr mit der Normenkombination DIN V 4701-10/DIN V 4108-6 erbracht werden. Er ist generell nach Gebäudeenergiegesetz (GEG) in Verbindung mit DIN V 18599 zu berechnen.</li><li>Alle Effizienzhäuser/-gebäude müssen NT-ready (Niedertemperatur) sein. Die Vorlauftemperatur im Heizkreis darf im Auslegungsfall und im Betrieb 55 °C nicht überschreiten.</li><li>Anlagen zur Stromversorgung können nicht mehr mitgefördert werden, auch dann nicht, wenn keine EEG-Vergütung in Anspruch genommen wird.</li><li>Für neu installierte Biomasseanlagen gilt eine Feinstaubemissionsgrenze von 2,5 mg/m³.</li><li>Für Luft-Wasser-Wärmepumpen werden ab 01.01.2024 Anforderungen an die Geräuschemission des Außengerätes gelten. Sie sollen zwei Jahre später verschärft werden. Ab 2028 dürfen förderfähige Wärmepumpen ausschließlich mit natürlichen Kältemitteln betrieben werden.</li></ul>



<hr class="wp-block-separator has-alpha-channel-opacity"/>



<h2 class="wp-block-heading">2. Einzelmaßnahmen (BEG-EM)</h2>



<p>Die Neuerungen in der BAFA-Zuschuss-Förderung für Einzelmaßnahmen betreffen zum Großteil Wärmeerzeuger. Hier haben sich sowohl technische Anforderungen als auch Fördersätze geändert.</p>



<h3 class="wp-block-heading">Biomasseanlagen</h3>



<ul class="wp-block-list"><li>Pelletheizungen und Co werden nur noch gefördert, wenn sie mit einer Solarthermieanlage oder Wärmepumpe zur Warmwasserbereitung und/oder Raumheizungsunterstützung kombiniert werden. Diese Anlagen müssen die Trinkwassererwärmung bilanziell vollständig decken können.</li><li>Biomasseanlagen dürfen einen Feinstaubausstoß von 2,5 mg/m³ nicht überschreiten. Das entspricht dem Grenzwert, ab dem bislang ein Innovationsbonus gewährt wurde. Dieser Bonus wurde gestrichen.</li><li>Der jahreszeitbedingte Raumheizungsnutzungsgrad (ETAs) muss mindestens 81 Prozent betragen (bislang: 78 Prozent).</li></ul>



<h3 class="wp-block-heading">Wärmepumpen</h3>



<ul class="wp-block-list"><li>Wärmepumpen werden nur noch gefördert, wenn sie rechnerisch mindestens die Jahresarbeitszahl (JAZ) 2,7 erzielen. Ab 01.01.2024 wird eine JAZ von mindestens 3,0 verlangt.</li><li>Der im August eingeführte 5-prozentige Effizienzbonus für Wärmepumpen, die das Erdreich, Wasser oder Abwasser als Wärmequellen nutzen, gilt nun auch für Luft-Wasser-Wärmepumpen mit natürlichem Kältemittel.</li><li>Zum 01.01.2024 werden sowohl die Anforderungen an den jahreszeitbedingten Raumheizungsnutzungsgrad (ETAs) als auch an die Geräuschemissionen des Außengeräts von geförderten Wärmepumpen erhöht.</li><li>Ab 2025 müssen Wärmepumpen an ein zertifiziertes Smart-Meter-Gateway angeschlossen werden können.</li></ul>



<p>Für die&nbsp;<strong>Heizungserneuerung</strong>&nbsp;sowohl mit Biomasseanlagen als auch mit Wärmepumpen gilt: Das zu versorgende Gebäude muss nach der Installation zu mindestens 65 Prozent aus erneuerbaren Energien beheizt werden. Das gilt auch im Falle der Kombination mit einer bestehenden oder neuen fossilen Heizung.</p>



<h3 class="wp-block-heading">Brennstoffzellen</h3>



<p>Brennstoffzellen werden neu in die BEG-EM aufgenommen: Förderfähig sind Brennstoffzellen, die ausschließlich mit grünem Wasserstoff oder Biomethan betrieben werden. Der Fördersatz beläuft sich auf 25 Prozentpunkte.</p>



<h3 class="wp-block-heading">Gebäude- und Wärmenetze</h3>



<ul class="wp-block-list"><li>Erneuerbare Energien und/oder unvermeidbare Abwärme müssen in geförderten Gebäudenetzen einen Anteil von mindestens 65 Prozent ausmachen (bisher 55 Prozent).</li><li>Biomasseanlagen sind in Gebäudenetzen nur förderfähig, wenn sie mit anderen Erneuerbaren Energien kombiniert werden und deren Wärmemengen-Anteil mindestens 25 Prozent beträgt.</li><li>Für die Fördersätze bei der Errichtung von Gebäudenetzen gilt jetzt:<br>ohne Biomasse: 30 Prozentpunkte,<br>bei einem Biomasse-Anteil von maximal 25 Prozent für die Spitzenlast: 25 Prozentpunkte,<br>bei einem Biomasse-Anteil von maximal 75 Prozent: 20 Prozentpunkte</li><li>Voraussetzung für die Förderung ist die Begleitung durch eine/n Energieeffizienz-Experten/in.</li><li>Für den Anschluss an ein Gebäudenetz gibt es unverändert einen Zuschuss in Höhe von 25 Prozentpunkten.</li><li>Der Anschluss an ein Wärmenetz wird mit 30 Prozentpunkten (bislang: 25 Prozentpunkte) bezuschusst. Technische Anforderungen an einen EE-Anteil oder an den Primärenergiefaktor gibt es nicht.</li></ul>



<p>Die&nbsp;<strong>Heizungsoptimierung</strong>&nbsp;von bestehenden fossilen Anlagen ist nur förderfähig, wenn sie nicht älter als 20 Jahre sind.</p>



<p>Den&nbsp;<strong>Heizungstauschbonus</strong>&nbsp;in Höhe von 10 Prozentpunkten gibt es nach wie vor. Er kann beantragt werden, wenn ein neuer Wärmeerzeuger eine funktionsfähige fossile Heizung ersetzt oder wenn ein Anschluss an ein Gebäude- oder Wärmenetz vorgenommen wird.</p>



<p>Grundsätzlich ist der Einbau einer neuen Heizungsanlage nur noch förderfähig, wenn eine&nbsp;<strong>Heizlastberechnung</strong>&nbsp;und ein&nbsp;<strong>hydraulischer Abgleich nach Verfahren B</strong>&nbsp;durchgeführt wurden. Außerdem muss überall, wo eine Internetverbindung und eine technische Schnittstelle am Gerät verfügbar sind, die&nbsp;<strong>Konnektivität</strong>&nbsp;hergestellt werden.</p>



<p>Wenn die Heizung kaputt ging, haben Eigentümer in der Vergangenheit oft das alte System durch ein vergleichbares neues ersetzt, weil die Zeit für die Planung für einen Systemwechsel fehlte. Hier hat die Bundesregierung nun im Zuge der BEG-Reform Abhilfe geschaffen: Nach einem Heizungsdefekt können bis zu einem Jahr lang&nbsp;<strong>Mietkosten für eine provisorische Heiztechnik</strong>&nbsp;mitgefördert werden.</p>



<figure class="wp-block-image"><img decoding="async" src="https://www.dabonline.de/wp-content/uploads/2022/12/BEG_sanierungsfoederung_tabelle0.jpg" alt="Tabelle Bedingungen Sanierungsförderung" class="wp-image-97444"/></figure>



<hr class="wp-block-separator has-alpha-channel-opacity"/>



<h2 class="wp-block-heading">Neubauförderung</h2>



<p>Seit dem Jahreswechsel 2022/2023 ist nicht mehr das Bundeswirtschaftsministerium, sondern das Bundesbauministerium für die Neubauförderung zuständig. Dort wird aktuell eine neue Richtlinie mit dem Titel „Klimafreundlicher Neubau“ (KfN) erarbeitet. Sie soll zum 1. März 2023 in Kraft treten. Bis dahin wird die Neubauförderung für EH/EG-40 in der NH-Klasse übergangsweise fortgeführt. Dabei gelten großteils die technischen Mindestanforderungen der alten BEG-Richtlinien.</p>



<p></p>



<p>Quelle: 21.12.2022, DAB, <strong>Von Eva Kafke</strong></p>
<p>Der Beitrag <a href="https://www.architekt-wirdeier.de/energieeffizienz-neue-beg-sanierungsfoerderung/">Energieeffizienz: Neue BEG-Sanierungsförderung</a> erschien zuerst auf <a href="https://www.architekt-wirdeier.de">Dipl.-Ing. Architekt Stephan Wirdeier</a>.</p>
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			</item>
		<item>
		<title>Pflicht zum Heizungscheck greift </title>
		<link>https://www.architekt-wirdeier.de/pflicht-zum-heizungscheck-greift/</link>
		
		<dc:creator><![CDATA[Stephan Wirdeier]]></dc:creator>
		<pubDate>Tue, 04 Oct 2022 06:25:04 +0000</pubDate>
				<category><![CDATA[Allgemein]]></category>
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					<description><![CDATA[<p>Vom 1. Oktober an gilt die Pflicht zu einer regelmäßigen technischen Überprüfung von Gasheizungen. „Dies ist ein genauso notwendiger wie sinnvoller Schritt“, sagt der Vorsitzende des Deutschen Energieberater-Netzwerks, Hermann Dannecker. „Falsch eingestellte oder ungenügend gewartete Heizanlagen vergeuden unnötig Energie. Dies sollten wir uns nicht nur in der aktuellen Krisensituation nicht leisten, sondern auch aus Klimaschutzgründen&#8230;&#160;<a href="https://www.architekt-wirdeier.de/pflicht-zum-heizungscheck-greift/" rel="bookmark">Weiterlesen &#187;<span class="screen-reader-text">Pflicht zum Heizungscheck greift </span></a></p>
<p>Der Beitrag <a href="https://www.architekt-wirdeier.de/pflicht-zum-heizungscheck-greift/">Pflicht zum Heizungscheck greift </a> erschien zuerst auf <a href="https://www.architekt-wirdeier.de">Dipl.-Ing. Architekt Stephan Wirdeier</a>.</p>
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										<content:encoded><![CDATA[
<p><strong>Vom 1. Oktober an gilt die Pflicht zu einer regelmäßigen technischen Überprüfung von Gasheizungen. „Dies ist ein genauso notwendiger wie sinnvoller Schritt“, sagt der Vorsitzende des Deutschen Energieberater-Netzwerks, Hermann Dannecker. „Falsch eingestellte oder ungenügend gewartete Heizanlagen vergeuden unnötig Energie. Dies sollten wir uns nicht nur in der aktuellen Krisensituation nicht leisten, sondern auch aus Klimaschutzgründen abstellen.“</strong></p>



<p>Betroffen von der Regelung sind Eigentümer von Gebäuden mit Gasheizungen. Sie müssen innerhalb der kommenden zwei Jahre einen&nbsp;<a href="https://www.geb-info.de/energieberatung/verordnung-soll-heizungschecks-zur-pflicht-machen">Heizungs-Check</a>&nbsp;durchführen.</p>



<p>Ein&nbsp;<a href="https://www.geb-info.de/schwerpunkt/heizungsoptimierung-im-altbau-mit-wenig-aufwand-viel-energie-sparen">hydraulischer Abgleich</a>&nbsp;wird Pflicht für Eigentümer von Wohngebäuden ab sechs Wohnungen, ebenso von Nichtwohngebäuden ab 1.000 m², sofern diese eine zentrale Wärmeversorgung auf Erdgasbasis aufweisen. In einer ersten Stufe der Energiesparverordnung hatte man auf eine Änderung des Verhaltens beim Gas- und Stromverbrauch abgezielt. So wurden in öffentlichen Nichtwohngebäuden die Temperaturen gesenkt sowie die Heizung privater Schwimm- und Badebecken mit Gas oder mit Strom aus dem Netz untersagt.</p>



<p>Allerdings, so ergänzt Dannecker, könnte die Umsetzung der zweiten Stufe der Energiesparverordnung auf praktische Schwierigkeiten stoßen. „Handwerksbetriebe und Energieberater haben schon jetzt übervolle Auftragsbücher und können der Nachfrage kaum nachkommen. Hier macht sich der allgemeine Fachkräftemangel unmittelbar bemerkbar.“</p>



<p>Trotzdem sollten Haus- und Wohnungseigentümer so schnell wie möglich Kontakt aufnehmen mit ihrem SHK-Handwerker oder Energieberater, rät Dannecker. „Heizungsanlagen sind komplizierte technische Geräte, die selbstverständlich regelmäßig gewartet werden müssen. Ihre optimale Einstellung hilft, nicht nur Energie und damit viel Geld zu sparen, sondern eine Immobilie auch sinnvoll zu beheizen.“</p>



<p>Dannecker empfiehlt, selektiv zu heizen und die Temperaturen in wenig genutzten Räumen auf ein Minimum abzusenken. Ein komplettes Abstellen der Heizungen sei jedoch nicht anzuraten, um einen Frostschutz zu gewährleisten und um Schimmelbildung sowie Bauschäden zu vermeiden. „Hier muss man sinnvolle Mittelwege finden und vor allem auf richtige Lüftung achten“, so der Ingenieur. In schlecht gedämmten Räumen sei eine Mindesttemperatur von ca. 18 Grad angebracht, in gedämmten Gebäuden ca. 16 Grad.</p>



<p>29.09.2022, Quelle: DEN /pgl; Gebäude Energieberater, Newsletter 43-2022 vom 04.10.2022</p>
<p>Der Beitrag <a href="https://www.architekt-wirdeier.de/pflicht-zum-heizungscheck-greift/">Pflicht zum Heizungscheck greift </a> erschien zuerst auf <a href="https://www.architekt-wirdeier.de">Dipl.-Ing. Architekt Stephan Wirdeier</a>.</p>
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		<title>Energiesparen: Ja – Bauschäden: Nein!DEN warnt vor möglichen negativen Folgen eines falschen Wärmemanagements</title>
		<link>https://www.architekt-wirdeier.de/energiesparen-ja-bauschaeden-neinden-warnt-vor-moeglichen-negativen-folgen-eines-falschen-waermemanagements/</link>
		
		<dc:creator><![CDATA[Stephan Wirdeier]]></dc:creator>
		<pubDate>Tue, 23 Aug 2022 08:11:26 +0000</pubDate>
				<category><![CDATA[Allgemein]]></category>
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					<description><![CDATA[<p>Die kühle Jahreszeit steht vor der Tür. Energiesparen beim Warmwasserverbrauch und beim Heizen ist das Gebot der Stunde angesichts exorbitant gestiegener Preise für Gas und Strom. Vor diesem Hintergrund warnt das Deutsche Energieberater-Netzwerk DEN e.V. vor einem unüberlegten Wärmemanagement. Dies könne schlimmstenfalls zu gesundheitlichen Beeinträchtigungen durch Schimmelpilze und letztlich sogar zu Bauschäden führen. „So ungewöhnlich&#8230;&#160;<a href="https://www.architekt-wirdeier.de/energiesparen-ja-bauschaeden-neinden-warnt-vor-moeglichen-negativen-folgen-eines-falschen-waermemanagements/" rel="bookmark">Weiterlesen &#187;<span class="screen-reader-text"><strong>Energiesparen: Ja – Bauschäden: Nein!<br /></strong>DEN warnt vor möglichen negativen Folgen eines falschen Wärmemanagements</span></a></p>
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<p>Die kühle Jahreszeit steht vor der Tür. Energiesparen beim Warmwasserverbrauch und beim Heizen ist das Gebot der Stunde angesichts exorbitant gestiegener Preise für Gas und Strom. Vor diesem Hintergrund warnt das Deutsche Energieberater-Netzwerk DEN e.V. vor einem unüberlegten Wärmemanagement. Dies könne schlimmstenfalls zu gesundheitlichen Beeinträchtigungen durch Schimmelpilze und letztlich sogar zu Bauschäden führen.</p>



<p>„So ungewöhnlich es sich auch anhören mag, wenn man die zum Teil dramatischen Warnungen derzeit hört: Auch beim Energiesparen sollte man maßvoll vorgehen“, sagt der DEN-Vorsitzende, Dipl.-Ing. Hermann Dannecker. „Es ist niemandem gedient, wenn man es übertreibt und sich in tief ausgekühlten Räumen bei hoher Luftfeuchtigkeit Schimmelsporen ansiedeln und die Bewohner krank machen.“</p>



<p>Dannecker rät davon ab, im Winter in wenig oder gar nicht genutzten Räumen eines Hauses oder einer Wohnung die Heizkörper komplett abzustellen. „Es ist klar, dass mindestens ein Frostschutz gewährleistet sein muss“, sagt der Ingenieur. Anderenfalls können etwa bei Heizrohren, die in Außenwänden verlegt sind, teure Bauschäden entstehen.“ Es sei zu empfehlen, eine Mindesttemperatur in solchen Räumen von ca. 18 Grad bei schlecht gedämmten und ca. 16 Grad bei gedämmten Gebäuden anzustreben. Dies verhindere eine Schimmelbildung. Dabei dürfe auch nicht vergessen werden, solche Räume regelmäßig zu lüften.</p>



<p>Schimmel siedele sich gerne an sogenannten Wärmebrücken an. Dies seien nicht oder nur unzureichend gedämmte Bauteile. Dazu zählten beispielsweise Fensterlaibungen, Brüstungen oder Stürze sowie Deckenränder und Außenecken. Insbesondere nicht gedämmte Geschossdecken ließen Heizwärme ungenutzt verpuffen. Dannecker: „Auch angesichts des aktuellen eklatanten Handwerkermangels gibt es noch die Möglichkeit, in Eigenarbeit Vorsorgemaßnahmen zu treffen. Dazu gehört etwa die Dämmung der Kellerdecke. Ein Heimwerker kann diese ohne weiteres selbst zustande bringen.“ Anspruchsvollere Aufgaben sollten aber unbedingt den Profis überlassen bleiben, so der Architekt und Energieberater.</p>



<p>Der DEN-Vorsitzende betont, dass nach wie vor professionell geplante und ausgeführte Wärmeschutz- und Energiesparmaßnahmen unverzichtbar seien. Dannecker: „Unsere Tipps wollen nur helfen, das Schlimmste zu verhindern und auf leicht umzusetzende ‚Erste-Hilfe-Maßnahmen‘ verweisen. Sie ersetzen nicht Sanierungsfahrpläne, die mit Hilfe von Energieberaterinnen und Energieberatern entwickelt und umgesetzt werden sollten. Für diese stehen dann auch attraktive Fördermittel der öffentlichen Hand zur Verfügung.“</p>



<p>Quelle: DEN (Deutsches Energieberater Netzwerk), Pressemitteilung 16/2022, Offenbach 22.08.2022</p>
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		<title>Anpassungen in der Bundes­förderung für effiziente Gebäude (BEG)</title>
		<link>https://www.architekt-wirdeier.de/anpassungen-in-der-bundesfoerderung-fuer-effiziente-gebaeude-beg/</link>
		
		<dc:creator><![CDATA[Stephan Wirdeier]]></dc:creator>
		<pubDate>Wed, 27 Jul 2022 06:00:42 +0000</pubDate>
				<category><![CDATA[Allgemein]]></category>
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					<description><![CDATA[<p>Im Rahmen des Klima­schutz­programmes 2030 entwickelt die Bundes­regierung die Förderung für energie­effiziente Gebäude kontinuierlich weiter. Die aktuelle „Bundes­förderung für effiziente Gebäude (BEG)“ gilt nach dem Gebäude­energie­gesetz für alle Wohngebäude, z. B. für Eigentums­wohnungen, Ein- und Mehr­familien­häuser oder Wohnheime  für alle Nichtwohngebäude, z. B. für Gewerbe­gebäude, kommunale Gebäude oder Krankenhäuser Das Bundesministerium für Wirtschaft und Klima­schutz (BMWK) wird die Bundes­förderung&#8230;&#160;<a href="https://www.architekt-wirdeier.de/anpassungen-in-der-bundesfoerderung-fuer-effiziente-gebaeude-beg/" rel="bookmark">Weiterlesen &#187;<span class="screen-reader-text">Anpassungen in der Bundes­förderung für effiziente Gebäude (BEG)</span></a></p>
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<p>Im Rahmen des Klima­schutz­programmes 2030 entwickelt die Bundes­regierung die Förderung für energie­effiziente Gebäude kontinuierlich weiter. Die aktuelle „Bundes­förderung für effiziente Gebäude (BEG)“ gilt nach dem Gebäude­energie­gesetz</p>



<ul class="wp-block-list"><li>für alle Wohngebäude, z. B. für Eigentums­wohnungen, Ein- und Mehr­familien­häuser oder Wohnheime </li><li>für alle Nichtwohngebäude, z. B. für Gewerbe­gebäude, kommunale Gebäude oder Krankenhäuser</li></ul>



<p>Das Bundesministerium für Wirtschaft und Klima­schutz (BMWK) wird die Bundes­förderung für effiziente Gebäude zum 28.07.2022 anpassen:</p>



<ul class="wp-block-list"><li>Bei Sanierung entfällt die Förderung der Effizienz­haus-Stufe 100 / Effizienz­gebäude-Stufe 100 und der individuelle Sanierungs­fahrplan (iSFP-Bonus). </li><li>Die Kredit­förderung der Einzel­maßnahmen bei der KfW wird eingestellt. Die Zuschuss­förderung der Einzel­maßnahmen beim BAFA bleibt bestehen. </li><li>Die Förderung von gas­betriebenen Anlagen und den damit einher­gehenden Umfeld­maßnahmen wird gestrichen. </li><li>Bei Sanierung, Neubau und Kauf werden Kredit­höchst­beträge und Tilgungs­zuschüsse angepasst.</li></ul>



<p></p>



<figure class="wp-block-image size-large"><img fetchpriority="high" decoding="async" width="736" height="751" src="https://www.architekt-wirdeier.de/wp-content/uploads/2022/07/image.png" alt="" class="wp-image-9088" srcset="https://www.architekt-wirdeier.de/wp-content/uploads/2022/07/image.png 736w, https://www.architekt-wirdeier.de/wp-content/uploads/2022/07/image-294x300.png 294w" sizes="(max-width: 736px) 100vw, 736px" /></figure>



<p>Quelle: KfW</p>
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		<title>Eine energetische Sanierung lohnt sich mehr denn je</title>
		<link>https://www.architekt-wirdeier.de/eine-energetische-sanierung-lohnt-sich-mehr-denn-je/</link>
		
		<dc:creator><![CDATA[Stephan Wirdeier]]></dc:creator>
		<pubDate>Tue, 10 May 2022 06:47:58 +0000</pubDate>
				<category><![CDATA[Allgemein]]></category>
		<guid isPermaLink="false">https://www.architekt-wirdeier.de/?p=9084</guid>

					<description><![CDATA[<p>Angesichts der großen Energiepreissprünge haben die Deutsche Unternehmensinitiative Energieeffizienz (Deneff) und der Verbraucherzentrale Bundesverband (vzbv) eine Studie zur Wirtschaftlichkeit von Sanierungsmaßnahmen veröffentlicht. Sie zeigt: Energetische Sanierungen lohnen sich mehr denn je. „Die Neubewertung von Maßnahmen zur energietechnischen Modernisierung ist eindeutig: Auf Basis aktueller Energiepreise und trotz hoher Baupreise und anziehender Zinsen ist die Entscheidung, zu&#8230;&#160;<a href="https://www.architekt-wirdeier.de/eine-energetische-sanierung-lohnt-sich-mehr-denn-je/" rel="bookmark">Weiterlesen &#187;<span class="screen-reader-text">Eine energetische Sanierung lohnt sich mehr denn je</span></a></p>
<p>Der Beitrag <a href="https://www.architekt-wirdeier.de/eine-energetische-sanierung-lohnt-sich-mehr-denn-je/">Eine energetische Sanierung lohnt sich mehr denn je</a> erschien zuerst auf <a href="https://www.architekt-wirdeier.de">Dipl.-Ing. Architekt Stephan Wirdeier</a>.</p>
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										<content:encoded><![CDATA[
<p><strong>Angesichts der großen Energiepreissprünge haben die Deutsche Unternehmensinitiative Energieeffizienz (Deneff) und der Verbraucherzentrale Bundesverband (vzbv) eine Studie zur Wirtschaftlichkeit von Sanierungsmaßnahmen veröffentlicht. Sie zeigt: Energetische Sanierungen lohnen sich mehr denn je.</strong></p>



<p>„Die Neubewertung von Maßnahmen zur energietechnischen Modernisierung ist eindeutig: Auf Basis aktueller Energiepreise und trotz hoher Baupreise und anziehender Zinsen ist die Entscheidung, zu modernisieren, sinnvoller denn je. Die energietechnische Modernisierung von Wohngebäuden ist ein ökonomisch und ökologisch sinnvoller Schritt, der die Eigentümer von Wohngebäuden zudem von den Risiken stark volatiler Energiepreise entlastet“, sagt Dr. Eberhard Hinz, der die aktualisierte Studie&nbsp;<a href="https://crm.deneff.org/civicrm/?civiwp=CiviCRM&amp;q=civicrm/mailing/url&amp;u=3787&amp;qid=98078" target="_blank" rel="noreferrer noopener">Spezifische Kosten für die energietechnische Modernisierung im Gebäudebestand in Abhängigkeit des Effizienzstandards</a>&nbsp;gemeinsam mit Dr. Andreas Enseling vom Institut Wohnen und Umwelt (IWU), im Auftrag der Deneff verfasst hat.</p>



<p>Die Studie zeigt unter anderem deutlich, dass sich selbst Sanierungen auf ambitionierte Effizienzhausniveaus in allen untersuchten Baualtersklassen der Ein- und Zwei-Familienhäuser durch die aktuellen Fördermöglichkeiten lohnen. Die Förderung bleibe wichtig, um bei den Anfangsinvestitionen ambitionierte und Maßnahmen zu unterstützen die klimazielkompatibel sind. Dr. Thomas Engelke, Leiter des Teams Energie und Bauen beim Verbraucherzentrale Bundesverband (vzbv): „Die Bundesregierung muss die Fördermittel deutlich und langfristig zuverlässig aufstocken. Das schafft mehr Planungssicherheit für Verbraucher, wäre gut fürs Klima und führt zu mehr Energieunabhängigkeit Deutschlands.“</p>



<h2 class="wp-block-heading">„Es kann sich niemand mehr leisten, nicht zu sanieren.“</h2>



<p>Christian Noll, geschäftsführender Vorstand der Deneff: „De facto kann sich angesichts aktueller Heizkosten und gleichzeitig attraktiver Förderung niemand mehr leisten, nicht zu sanieren.“</p>



<p>Umso unverständlicher sei es, dass das Bundesministerium für Wirtschaft und Klimaschutz (BMWK) seit der Veröffentlichung des Energie-Entlastungspakets hier noch keine Taten habe folgen lassen und notwendige und naheliegende Maßnahmen weiter aufschiebe. Ebenso die Vertagung der geplanten ersten Novelle des Gebäudeenergiegesetzes auf das Sommerpaket, wodurch wichtige Energiesparpotenziale unangetastet blieben.</p>



<p>Auch bei entscheidenden Weichenstellungen wie der Einführung von Mindeststandards zur Sanierung der schlechtesten Gebäude mit den höchsten Energierechnungen seien bislang keine Fortschritte erkennbar, an denen der Markt sich orientieren könne, moniert die Deneff. Hier lägen aber die großen Einsparpotenziale und unter Stakeholdern herrsche große Einigkeit, dass diese schnell eingeführt werden sollten. Gleiches gelte selbst für schnell umsetzbare Effizienzanforderungen für bestehende Heizungsanlagen.</p>



<p>Das Paket „hinkt den großen energiepolitischen Fragen unserer Zeit“ hinterher, so Noll, denn die Energieunabhängigkeit von Russland und die sozialgerechte Abfederung der Energiepreiskrise machten Energieeffizienz zur Frage von „übergeordnetem gesellschaftlichem Interesse“. </p>



<p>Quelle: Gebäude Energieberater, 09.05.2022</p>
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		<title>Bundesförderung für effiziente Gebäude (BEG)-Neustart</title>
		<link>https://www.architekt-wirdeier.de/bundesfoerderung-fuer-effiziente-gebaeude-beg-3/</link>
		
		<dc:creator><![CDATA[Stephan Wirdeier]]></dc:creator>
		<pubDate>Wed, 06 Apr 2022 06:04:41 +0000</pubDate>
				<category><![CDATA[Allgemein]]></category>
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					<description><![CDATA[<p>1. Weiterentwicklung der BEG im Neubau 1.1. Stufe 1&#160;–&#160;Restart Neubau ab dem 20.04.2022 In Abstimmung mit dem Bundesministerium für Wirtschaft und Klimaschutz (BMWK) können ab dem 20.04.2022 neue Anträge für den Neubau von energieeffizienten Gebäuden gestellt werden. Für diese Anträge zu Neubauvorhaben stehen begrenzte Haushaltsmittel in Höhe von einer Milliarde Euro zur Verfügung. Finanzierungszusagen für&#8230;&#160;<a href="https://www.architekt-wirdeier.de/bundesfoerderung-fuer-effiziente-gebaeude-beg-3/" rel="bookmark">Weiterlesen &#187;<span class="screen-reader-text">Bundesförderung für effiziente Gebäude (BEG)-Neustart</span></a></p>
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]]></description>
										<content:encoded><![CDATA[
<p><strong>1. Weiterentwicklung der BEG im Neubau</strong></p>



<p><strong>1.1. Stufe 1&nbsp;–&nbsp;Restart Neubau ab dem 20.04.2022</strong></p>



<p>In Abstimmung mit dem Bundesministerium für Wirtschaft und Klimaschutz (BMWK) können ab dem 20.04.2022 neue Anträge für den Neubau von energieeffizienten Gebäuden gestellt werden.</p>



<p>Für diese Anträge zu Neubauvorhaben stehen begrenzte Haushaltsmittel in Höhe von einer Milliarde Euro zur Verfügung. Finanzierungszusagen für neue Anträge können erteilt werden, soweit und solange dieser Haushaltsmittelansatz nicht ausgeschöpft ist.</p>



<p>Grundlage für die Förderung sind die am 01.02.2022 in Kraft getretenen Richtlinien für die Bundes- förderung für effiziente Gebäude&nbsp;–&nbsp;Nichtwohngebäude (BEG NWG) und Wohngebäude (BEG WG) vom 07.12.2021 einschließlich der jeweils in der Anlage &#8222;Technische Mindestanforderungen&#8220; ent- haltenen Vorgaben.</p>



<p>Das BMWK hat folgende Abweichungen zu den vorgenannten Richtlinien festgelegt:</p>



<p>•&nbsp;Art der Förderung</p>



<p>Die Förderung wird grundsätzlich ausschließlich in den Kreditvarianten 261/263 angeboten. Die Beantragung eines Zuschusses ist weiterhin für Betroffene des Hochwassers 2021 möglich und entfällt im Übrigen für die Neubauförderung.</p>



<p>•&nbsp;Gegenstand der Förderung</p>



<p>Die Effizienzhaus-/Effizienzgebäude-Stufe 40 wird nicht mehr angeboten. Gefördert werden die Effizienzhaus-/Effizienzgebäude-Stufen 40 Erneuerbare Energien (EE), 40 Nachhaltigkeit (NH) und bei Wohngebäuden zusätzlich die Effizienzhaus-Stufe 40 Plus.</p>



<p>•&nbsp;Tilgungszuschüsse</p>



<p><br>Die Höhe des Tilgungszuschusses beträgt für:</p>



<p>o&nbsp;Effizienzhaus/Effizienzgebäude40EE&nbsp;10%</p>



<p>o&nbsp;Effizienzhaus/Effizienzgebäude40NH&nbsp;12,5%</p>



<p>o&nbsp;Effizienzhaus 40 Plus 12,5%</p>



<p>•&nbsp;Einschränkung der Wärmeerzeugung bei Effizienzhäusern/Effizienzgebäuden</p>



<p>Ab dem 20.04.2022 werden im Rahmen von Neubauvorhaben nur noch Wärmeerzeuger auf Basis Erneuerbarer Energien gefördert. Eine Effizienzhaus/Effizienzgebäude-Stufe wird auch dann erreicht, wenn der für die Wärmeversorgung des Gebäudes erforderliche Energiebedarf ganz oder teilweise durch mit Gas betriebenen Wärmeerzeugern gedeckt wird. Mit Gas betriebene Wärmeerzeuger (z. B. Gas-Brennwertkessel, gasbetriebene Kraft-Wärme-Kopplungs-Anlagen, Gasstrahler, Gas-Warmluft- erzeuger) sowie deren Einbau und Anschluss sind jedoch nicht mehr förderfähig.</p>



<p><strong>1.2. Stufe 2&nbsp;–&nbsp;Weitere Anpassungen im Neubau</strong></p>



<p>Nach Ausschöpfung der in der Stufe 1 zur Verfügung stehenden Haushaltsmittel wird die Neubau- förderung nur noch für den Standard Effizienzhaus-/Effizienzgebäude 40 mit Nachhaltigkeits-Klasse (NH) als Kreditvariante angeboten.</p>



<p>Der Fördersatz wird weiterhin 12,5 Prozent betragen.</p>



<p><strong>1.3. Stufe 3&nbsp;–&nbsp;Klimafreundliches Bauen ab Anfang 2023</strong></p>



<p>Das Programm &#8222;Klimafreundliches Bauen&#8220; startet im Januar 2023. Hierfür werden die Förderan- forderungen aus der Stufe 2 weiterentwickelt und ein Fokus auf die Treibhausgas-Emissionen im Lebenszyklus gelegt.</p>



<p>Quelle: KfW-Informationen, 05.04.2022, www.kfw.de</p>
<p>Der Beitrag <a href="https://www.architekt-wirdeier.de/bundesfoerderung-fuer-effiziente-gebaeude-beg-3/">Bundesförderung für effiziente Gebäude (BEG)-Neustart</a> erschien zuerst auf <a href="https://www.architekt-wirdeier.de">Dipl.-Ing. Architekt Stephan Wirdeier</a>.</p>
]]></content:encoded>
					
		
		
			</item>
		<item>
		<title>Bundesförderung für effiziente Gebäude (BEG)</title>
		<link>https://www.architekt-wirdeier.de/bundesfoerderung-fuer-effiziente-gebaeude-beg-2/</link>
		
		<dc:creator><![CDATA[Stephan Wirdeier]]></dc:creator>
		<pubDate>Mon, 21 Feb 2022 17:43:19 +0000</pubDate>
				<category><![CDATA[Allgemein]]></category>
		<guid isPermaLink="false">https://www.architekt-wirdeier.de/?p=9077</guid>

					<description><![CDATA[<p>Neustart der BEG – Anträge ab dem 22.02.2022 für Sanierungsvorhaben Mit Wirkung vom 24.01.2022 wurde die BEG wegen der fehlenden Verfügbarkeit von Haushalts- mitteln mit einem vorläufigen Antrags- und Zusagestopp belegt. In Abstimmung mit dem Bundes- ministerium für Wirtschaft und Klimaschutz (BMWK) können ab dem 22.02.2022 bei der KfW wieder neue Anträge für die Sanierung&#8230;&#160;<a href="https://www.architekt-wirdeier.de/bundesfoerderung-fuer-effiziente-gebaeude-beg-2/" rel="bookmark">Weiterlesen &#187;<span class="screen-reader-text">Bundesförderung für effiziente Gebäude (BEG)</span></a></p>
<p>Der Beitrag <a href="https://www.architekt-wirdeier.de/bundesfoerderung-fuer-effiziente-gebaeude-beg-2/">Bundesförderung für effiziente Gebäude (BEG)</a> erschien zuerst auf <a href="https://www.architekt-wirdeier.de">Dipl.-Ing. Architekt Stephan Wirdeier</a>.</p>
]]></description>
										<content:encoded><![CDATA[
<p><strong>Neustart der BEG – Anträge ab dem 22.02.2022 für Sanierungsvorhaben</strong></p>



<p>Mit Wirkung vom 24.01.2022 wurde die BEG wegen der fehlenden Verfügbarkeit von Haushalts- mitteln mit einem vorläufigen Antrags- und Zusagestopp belegt. In Abstimmung mit dem Bundes- ministerium für Wirtschaft und Klimaschutz (BMWK) können ab dem 22.02.2022 bei der KfW wieder neue Anträge für die Sanierung von energieeffizienten Gebäuden sowie für die Sanierung mit Einzel- maßnahmen gestellt werden. Für die Erteilung von Finanzierungszusagen zu solchen Anträgen sind jetzt weitere Haushaltsmittel verfügbar. Finanzierungszusagen auf diese neuen Anträge können erteilt werden, soweit und solange dieser zusätzliche Haushaltsmittelansatz nicht ausgeschöpft ist.</p>



<p>Die Förderbedingungen für die Sanierungsvorhaben bleiben unverändert. Grundlage für die Förderung sind die am 01.02.2022 in Kraft getretenen Richtlinien für die Bundesförderung für effiziente Gebäude – Nichtwohngebäude (BEG NWG) und Wohngebäude (WG) vom 07.12.2021 beziehungsweise die am 21.10.2021 in Kraft getretene Richtlinie für die Bundesförderung für effiziente Gebäude – Einzel- maßnahmen (BEG EM) vom 16.09.2021 einschließlich der jeweils in der Anlage &#8222;Technische Mindest- anforderungen&#8220; zu diesen Richtlinien enthaltenen Vorgaben.</p>



<p>Die Erstellung einer Bestätigung zum Antrag (BzA) für die Sanierung zum Effizienzhaus sowie für Einzelmaßnahmen war und ist unverändert möglich. Die Erstellung einer gewerblichen Bestätigung zum Antrag (gBzA) für die Sanierung zum Effizienzgebäude sowie für Einzelmaßnahmen für Nicht- wohngebäude ist ab dem 22.02.2022 wieder möglich.</p>



<p>Wenn bereits eine BzA / gBzA vorliegt, kann diese für eine Antragsstellung genutzt werden, sofern das Gültigkeitsdatum der BzA / gBzA noch nicht überschritten ist.</p>



<p>Die Programmbestimmungen für die Förderung von energieeffizienten Neubauten (WG und NWG) werden derzeit überarbeitet. Über die Einzelheiten zur künftigen Neubauförderung informieren wir Sie.</p>



<p>Quelle: kfW, 21.02.2022</p>
<p>Der Beitrag <a href="https://www.architekt-wirdeier.de/bundesfoerderung-fuer-effiziente-gebaeude-beg-2/">Bundesförderung für effiziente Gebäude (BEG)</a> erschien zuerst auf <a href="https://www.architekt-wirdeier.de">Dipl.-Ing. Architekt Stephan Wirdeier</a>.</p>
]]></content:encoded>
					
		
		
			</item>
		<item>
		<title>Lösung für KfW Gebäudeförderung steht</title>
		<link>https://www.architekt-wirdeier.de/loesung-fuer-kfw-gebaeudefoerderung-steht/</link>
		
		<dc:creator><![CDATA[Stephan Wirdeier]]></dc:creator>
		<pubDate>Wed, 02 Feb 2022 07:41:42 +0000</pubDate>
				<category><![CDATA[Allgemein]]></category>
		<guid isPermaLink="false">https://www.architekt-wirdeier.de/?p=9074</guid>

					<description><![CDATA[<p>01.02.2022 &#8211; GEMEINSAME PRESSEMITTEILUNG &#8211; Energiewende im Gebäudebereich Die Bundesministerien für Wirtschaft und Klimaschutz, für Wohnen, Stadtentwicklung und Bauwesen, und der Finanzen haben sich auf ein gemeinsames Vorgehen zur Bundesförderung für effiziente Gebäude (BEG) durch die KfW verständigt. Demnach sollen alle förderfähigen Altanträge, die bis zum Antragsstopp 24.01.2022 eingegangen sind, genehmigt werden. Dabei handelt es sich um rund 24.000&#8230;&#160;<a href="https://www.architekt-wirdeier.de/loesung-fuer-kfw-gebaeudefoerderung-steht/" rel="bookmark">Weiterlesen &#187;<span class="screen-reader-text">Lösung für KfW Gebäudeförderung steht</span></a></p>
<p>Der Beitrag <a href="https://www.architekt-wirdeier.de/loesung-fuer-kfw-gebaeudefoerderung-steht/">Lösung für KfW Gebäudeförderung steht</a> erschien zuerst auf <a href="https://www.architekt-wirdeier.de">Dipl.-Ing. Architekt Stephan Wirdeier</a>.</p>
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										<content:encoded><![CDATA[
<p>01.02.2022 &#8211; <strong>GEMEINSAME PRESSEMITTEILUNG</strong> &#8211; <a href="https://www.bmwi.de/Navigation/DE/Themen/energiewende-im-gebaeudebereich.html">Energiewende i</a><a href="https://www.bmwi.de/Navigation/DE/Themen/energiewende-im-gebaeudebereich.html" rel="nofollow">m Gebäudebereich</a></p>



<p>Die Bundesministerien für Wirtschaft und Klimaschutz, für Wohnen, Stadtentwicklung und Bauwesen, und der Finanzen haben sich auf ein gemeinsames Vorgehen zur Bundesförderung für effiziente Gebäude (BEG) durch die KfW verständigt.</p>



<p>Demnach sollen alle förderfähigen Altanträge, die bis zum Antragsstopp 24.01.2022 eingegangen sind, genehmigt werden. Dabei handelt es sich um rund 24.000 Anträge. Diese eingegangenen Anträge werden nun von der KfW nach den bisherigen Programmkriterien geprüft; die förderfähigen werden genehmigt. Das bietet eine gute und rechtssichere Lösung für alle Betroffenen.</p>



<p>Für die Zukunft soll die Gebäudeförderung neu ausgerichtet werden. Hierbei geht es darum eine klimapolitisch ambitionierte, ganzheitlich orientierte Förderung für neue Gebäude, wie sie auch im Koalitionsvertrag vereinbart wurde, aufzusetzen.</p>



<p>Quelle: bmwi.de, 01.02.2022, Pressemitteilung</p>
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