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Energieausweis

Wer braucht einen Energieausweis? | Auswahlhilfe für Energieausweise! | Wenn nicht vermietet oder verkauft wird?

Was habe ich vom Energieausweis? | Wie sieht der Energieausweis aus?

 Kosten sparen - Wohnwert steigern - Umwelt schonen

Dienstleistung ENERGIEAUSWEIS

Der Energieausweis für Gebäude dokumentiert die  Energieeffizienz eines Gebäudes. Mit Hilfe des Energieausweises können Gebäude miteinander energetisch verglichen  und bewertet werden.

 

Als Verkäufer oder Vermieter werden Sie den Energieausweis als Information und Werbeargument nutzen können.

 

Als Mieter können Sie anhand des Energieausweises die energetische Qualität des Gebäudes und somit die möglichen Heizungskosten einschätzen.

 

Entscheiden Sie sich für einen Bedarfausweis um all diese Argumente für Sie und Ihr Gebäude nutzen zu können.

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"Tue energetisch Gutes und rede darüber. Der Wettlauf um die Mieter hat bereits begonnen."

Kontakt/Impressum

Jedes Gebäude benötigt über seinen gesamten Lebenszyklus Energie.

Dipl.-Ing.-Architekt  Stephan Wirdeier   45731 Waltrop   02309/76143    eMail:info@architekt-wirdeier.de

 

 

dena-Gütesiegel ENERGIEAUSWEIS

Die wichtigsten Anforderungen der dena an den Energieausweis mit dena-Gütesiegel sind im Folgenden zusammengefasst. Die detaillierten und verbindlichen Anforderungen sind nachzulesen unter  www.dena-energieausweis.de/guetesiegel

Kundeninformation und Vertragsabschluss.

Vor-Ort-Begehung.

Modernisierungsempfehlungen.

dena-Dokumentation zum Energieausweis.

Plausibilitätsprüfung.

Übergabe und persönliche Erläuterung.

Die wichtigsten Anforderungen im Vergleich

Gesetzlicher Energieausweis 

Gesetzlicher Energieausweis mit dena-Gütesiegel

Bedarfs- und Verbrauchsausweise zulässig

 

Nur Bedarfsausweis zulässig

Datenaufnahme: durch Aussteller oder Eigentümer

 

Datenaufnahme: ausschließlich durch Aussteller vor Ort

Vor-Ort-Begehung nicht vorgeschrieben

 

Vor-Ort-Begehung durch Aussteller Pflicht

Modernisierungsempfehlungen: Varianten und deren Vergleich freiwillig

 

Modernisierungsempfehlungen: zwei Varianten und der  Variantenvergleich Pflicht

Keine Dokumentation und Erläuterungen zur Ausstellung des Energieausweises notwendig

 

Eine vierseitige Dokumentation zur Datenaufnahme und Modernisierungsempfehlungen Pflicht

Keine persönliche Erläuterung vorgeschrieben

 

Persönliche Erläuterung Pflicht

Überprüfung der Qualität ausschließlich durch Aussteller

 

Elektronische Plausibilitätsprüfung und Stichprobenkontrollen durch dena

Aussteller: gesetzliche Qualifikation

 

Aussteller: gesetzliche Qualifikation plus Zusatzqualifikation

Unabhängigkeit: Aussteller garantiert unabhängige Erstellung

Unabhängigkeit des Ausstellers vom Auftraggeber ist Pflicht

"Tue energetisch Gutes und rede darüber. Der Wettlauf um die Mieter hat bereits begonnen."

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Jedes Gebäude benötigt über seinen gesamten Lebenszyklus Energie.

Dipl.-Ing.-Architekt  Stephan Wirdeier   45731 Waltrop   02309/76143    eMail:info@architekt-wirdeier.de

 

 

Wer braucht einen Energieausweis?

Gemäß EnEV (Energieeinsparverordnung) muss für Neubauten ein Energieausweis ausgestellt werden.

Wird ein bestehendes Gebäude, Wohnungs- oder Teileigentum verkauft, neu vermietet, verpachtet oder geleast, hat der Verkäufer bzw. Vermieter den Interessenten einen Energieausweis zugänglich zu machen. Der Eigentümer muss den Ausweis auf Verlangen der nach Landesrecht zuständigen Behörde vorlegen. Bei Gebäuden unter 50 qm Nutzfläche muss kein Energieausweis erstellt werden.

Wer in seinem  Haus oder seiner Wohnung bleibt, der braucht keinen Energieausweis.

 

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Auswahlhilfe für Energieausweise nach EnEV für Altbauten!

 

Wohngebäude mit mehr als 4 WE oder Nichtwohngebäude 

Wahlfreiheit zwischen Bedarfs- und Verbrauchsausweis

Verbrauchsausweis:

Der Verbrauchsausweis gibt den Energieverbrauch der Gebäudebewohner in den vergangenen 3 Jahren für Heizung und Warmwasserbereitung an. Das Ergebnis ist beim Verbrauchsausweis stark vom individuellen Nutzerverhalten der Bewohner abhängig.

Bedarfsausweis:

Der Bedarfausweis enthält objektive Angaben zum Energiebedarf von Wohngebäuden, die auf Grundlage einer technischen Analyse der Bausubstanz und der Heizungsanlage ermittelt werden.

Die dena (DeutscheEnergieAgentur) empfiehlt den Bedarfsausweis. Dieser erlaubt eine nutzerunabhängige Bewertung des Gebäudes.

Wohngebäude bis 4 WE und Bauantrag vor 01.11.1977 

Bedarfausweis

Wohngebäude bis 4 WE und Bauantrag vor 01.11.1977 

gebaut oder modernisiert nach dem Standard der WSVO 1977

Wahlfreiheit zwischen Bedarfs- und Verbrauchsausweis

Der Energieausweis hat ein Gültigkeit von 10 Jahren und gilt für das gesamte Gebäude.

 

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Wenn nicht vermietet oder verkauft wird.  Es soll aber  Energie eingespart werden?

In diesem Fall ist kein Energieausweis notwendig. 

Es ist aber sicherlich sinnvoll einen qualifizierten, vor allem aber firmen- und produktneutral arbeitenden Energieberater auf zu suchen und von ihm das Gebäude untersuchen zu lassen.                     

Was habe ich vom Energieausweis?

Markttransparenz im Gebäudebestand  

Der Energiepass und seine Ziele

Mit dem Energiepass für Gebäude kann schon beim Kauf, Bau oder Anmietung der Energiebedarf und die damit verbundenen Kosten einer Immobilie abgeschätzt und verglichen werden. 

Sie erhalten wichtige Entscheidungskriterien für die Erhaltungs- und Modernisierungsplanung sowie den Verkauf von Objekten.

 Mit steigenden Nebenkostenbelastungen wird in Zukunft „Energieeffizienz“ zum eigenen Qualitätsmerkmal auf dem Immobilienmarkt. Vermieter oder Verkäufer haben mit dem Energiepass für Gebäude ein zusätzliches Marketinginstrument.

Ein im Energiepass integrierter „Modernisierungs-Berater“ zeigt, mit welchen Modernisierungsmaßnahmen welche Energieklasse erreicht werden kann. Einsparpotenziale werden aufgezeigt. 

Und nicht zuletzt profitiert die Umwelt – mehr Transparenz beim Energiebedarf hilft langfristig beim Energiesparen – und das eingesparte CO2 vermindert den Treibhauseffekt.

Was verbraucht Deins auf den Quadratmeter?

Geld

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Wie sieht der Energieausweis aus?

Ein Musterenergieausweis kann auf den Internetseiten der DENA (Deutsche Energie Agentur) heruntergeladen werden. www.dena.de

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Begriffe

Energiebedarf: Energiemenge, die unter genormten Bedingungen (z.B. Klimadaten, Nutzerverhalten...) für Beheizung, Lüftung und Warmwasserbereitung zu erwarten ist. Diese Größe dient der ingenieurmäßigen Auslegung des baulichen Wärmeschutzes von Gebäuden und ihrer technischen Anlagen füre Heizung, Lüftung und Warmwasserbereitung und Kühlung sowie dem Vergleich der energetischen Qualität von Gebäuden. Der tatsächliche Verbrauch weicht in der Regel wegen der realen Bedingungen vor Ort vom berechneten Bedarf ab.

Endenergiebedarf: Gesamte Energiemenge, die in das Gebäude zur Beheizung unter Berücksichtigung des Heizwärme- und Warmwasserbedarfs und der Verluste der des Heizungssystems sowie der Warmwasseranlage eingebracht werden muß. Die Hilfsenergie zum Betrieb der Heizungstechnik (Pumpen...) wird mit einbezogen.Die Endenergie wird an der "Schnittstelle" Gebäudehülle ünergeben und stellt somit die Energiemenge dar, die dem Verbraucher (im allgemeinen Eigentümer) geliefert und mit Ihm abgerechnet wird.

Primärenergiebedarf: Ein Rechnerischer Wert, der angibt wie viel Kilowattstunden Energie aus einem Energieträger gewonnen werden muss, um ein Gebäude zu heizen und mit Warmwasser zu versorgen. Die Verluste im Vorfeld der Gewinnung (Transport...) ist ebenfalls berücksichtigt. Die Primärenergie kann auch als Beurteilungsgröße für ökologische Kriterien, wie z.B. CO2 -Emission, herangezogen werden, weil damit der gesamte Energieaufwand für die Gebäudebeheizung einbezogen wird.

Transmissionswärmeverlust: Wärmeverluste, die während der Heizperiode durch die Hüllfläche des Gebäudes von innen nach außen dringt. Der Wert beschreibt die energetishe Qualität von Außenwand, Fenstern und Dach.Je kleiner der Wert, desto besser ist die Dämmwirkung der Gebäudehülle. 

Wärmebrücken: Sind Zonen der Außenbauteile, bei denen gegenüber der sonstigen Fläche ein besonders hoher Wärmeverlust auftritt. Neben geometrischen gibt es insbesondere konstruktive Wärmebrücken, die an Bauteilanschlüssen auftreten. An diesen Stellen können sich im Übrigen die raumseitigen Oberflächentemperaturen abkühlen und so Grundlage für eine eventuelle Schimmelbildung sein. Wärmebrücken müssen deshalb besonders konstruktiv behandelt und energetisch optimiert werden.

Dichtheit: Gemeint ist die Dichtheit der wärmeübertragenden Umfassungsfläche. Sie soll sicherstellen, dass der Austausch der Raumluft nicht unkontrolliert aufgrund der Wind- oder Luftdruckverhältnisse, sondern gezielt nach hygienischen erfordernissen oder sonstigen Bedürfnissen (z.B. Behäglichkeit, gesundes Raumklima) erfolgen kann. Unerwünschte Luftwechsel über bauteilfugen sind nicht nur zusätzliche energeiverschwendung, sie können auch zu Bauschäden führen, wenn sich durch warme, feuchtigkeitsgeladene luft in kalten Bauteilschichten Tauwasser bildet. die Lüftung eines Gebäudes wird durch eine nach dem Stand der Technik dichte Ausführung nicht beeinträchtigt; sie kann nur durch gezieltes, wohldosiertes Öffnen der Fenster oder durch Lüftungsanlagen sichergestellt werden.

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